Unter Photovoltaik versteht man die direkte Umwandlung von Sonnenlicht
in elektrischen Strom.
Die Sonnenenergie wird dabei mit Hilfe von Solarzellen in elektirschen Strom
umgewandelt. Dieser Vorgang wird als
Photoeffekt bezeichnet. Sofern die Energie nicht selbst genutzt wird,
kann Sie in Akkus gespeichert werden oder aber in das Stromnetz eingespeist
werden. Dabei muss der von den Solarzellen erzeugte Gleichstrom jedoch mit
Hilfe sogenannter Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt werden.
Im folgenden sind die CO2-Emissionen bei der Stromerzeugung verschiedener Energiequellen aufgeführt:
Photovoltaik: | 134g/kWh |
Erdöl: | 280g/kWh |
Erdgas: | 200g/kWh |
Steinkohle: | 340g/kWh |
Braunkohle: | 360g/kWh |
Hier fällt auf, dass eine Photovoltaikanlage ebenfalls CO2 erzeugt. Hierzu ist zu beachten, dass diese bei der Erzeugung der Module anfallen und auf die Betriebszeit der Photovoltaikanlage hochgerechnet werden. Eine Beispielrechnung für die erzielte CO2-Ersparnis bei einer Photovoltaikanlage finden Sie auf folgender Seite. Ein Problem bei den erneuerbaren Energien ist die Schwankung der Stromerzeugung. Daher müssen immer Reserven vorgehalten werden. Auch ist die Speicherung überschüssiger Energie bis jetzt nach wie vor nicht zufriedenstellend gelöst, wie z.B. auch dieser Artikel verdeutlicht. Hier müssen sicherlich noch Konzepte entwickelt werden, die eine Speicherung der Energie ermöglichen, so dass eine Reduzierung von Kohlekraftwerken möglich ist.
In Deutschland wird das Einspeisen von
Solarstrom durch das
Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegt. Seit dem 1. Januar
2009 installierte Anlagen müssen dabei der
Bundesnetzagentur gemeldet werden.
Zur Zeit (Stand: Juli 2010) wird die Einspeisung einer kWh mit 0,3405 €
vergütet, wobei Solaranlagen, die ab Oktober 2010 ans Netz gehen noch mit
0,3303 € vergütet weden.
Da der Wirkungsgrad der Solar-Module in den letzten Jahren verbessert wurde
und diese auch billiger geworden sind, ist die Einspeisevergütung für
Anlagen bis 30 kWp in den letzten Jahren stetig gefallen:
2006: | 51,80 Cent / kWh |
2007: | 49,21 Cent / kWh |
2008: | 46,75 Cent / kWh |
2009: | 43,01 Cent / kWh |
1.1 - 30.6.2010: | 39,14 Cent / kWh |
1.7 - 30.9.2010: | 34,05 Cent / kWh |
1.10 - 31.12.2010: | 33,03 Cent / kWh |
2011: | 28,74 Cent / kWh |
2012: | 24,43 Cent / kWh |
Die Preise sind dabei für die nächsten 20 Jahre garantiert. Eine
ausführliche Liste
mit den aktuellen Vergütungen für größere Anlagen finden Sie
auf folgender
Website.
Bei heutigen Solaranlagen geht man von einer Amortisationsdauer zwischen 7
und 10 Jahren aus. Die
Lebenszeit einer solchen Anlage wird dabei mit mindestens 20 Jahren angegeben.
Lediglich die Wechselrichter müssen unter Umständen
bereits nach ca. 10 - 15 Jahren ausgetauscht werden. Zusätzlich fallen
Kosten für kleinere Wartungen an, wie z.B. die Reinigung der
Solarflächen. Außerdem ist ein Zähler zu installieren, der
pro Jahr ca. 20 € an Miete kostet.
Die Leistung einer Photvoltaikanlage wird dabei in KWp angegeben und ist sowohl abhängig von den verwendeten Modulen und Wechselrichtern, als auch von der Sonnenenergie (Standort der Anlage). Die Abkürzung KWp bedeutet Kilowatt-Peak (peak: englisch: Höchstwert). Darunter versteht man die Leistung der Anlage bei 25° C Modultemteratur und einer Wärmeeinwirkung von 1000W/m². In unseren Breitengraden erzeugt eine Solaranlage einen Jahresertrag von etwa 900 bis 1100 kWh pro kWp. Falls Sie selbst überlegen, eine Solaranlage auf Ihrem Dach zu installieren, so kann der voraussichtlich erzielte Ertrag im Vorfeld mit Hilfe eines Solarrechners bestimmt werden, wie er z.B. unter http://www.solarrechner.de/ oder bei der Stiftung Warentest zu finden ist.
Bei Betrieb einer Photovoltaikanlage muss der Betrieber/die Betreiberin diese als Gewerbe beim Finanzamt anmelden. Er muss daher im Rahmen seiner Steuererklärung die Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebtrieb) abgeben. Darüber hinaus muss er/sie eine Umsatzsteuererklärung, sowie eine Gewerbesteuererklärung anfertigen. Zusätzlich besteht die Pflicht, bei Neugründungen eines Betriebs, eine monatliche Umssatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abzugeben. Allerdings zeigt sich das Finazamt hier meist kulant und akzeptiert nach Rücksprache auch nur eine jährliche Umsatzsteuerererklärung ohne Voranmeldung.
Es besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen der Kleingewerberegelung auch für diese zu entscheiden
und sich somit von der Umsatzsteuerpflicht berfrien. Allerdings können
die Umsatzsteuer beim Kauf der Anlage bei der Vorsteuer nicht geltend gemacht
werden.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um rechtsverbindliche Erklärungen handelt und Sie daher bei Anschaffung einer Photovoltaikanlage Ihren Steuerberater diesebzüglich kontaktieren sollten.
Im folgendem haben wir Links mit weiterführenden Themen zusammengestellt. Falls Sie noch einen interessanten Link haben, so bitten wir Sie, uns diesen zukommen zu lassen.