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Photovoltaik

Einführung

Unter Photovoltaik versteht man die direkte Umwandlung von Sonnenlicht in elektrischen Strom.
Die Sonnenenergie wird dabei mit Hilfe von Solarzellen in elektirschen Strom umgewandelt. Dieser Vorgang wird als Photoeffekt bezeichnet. Sofern die Energie nicht selbst genutzt wird, kann Sie in Akkus gespeichert werden oder aber in das Stromnetz eingespeist werden. Dabei muss der von den Solarzellen erzeugte Gleichstrom jedoch mit Hilfe sogenannter Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt werden.

Stromerzeugung: CO2-Emissionen

Im folgenden sind die CO2-Emissionen bei der Stromerzeugung verschiedener Energiequellen aufgeführt:

Photovoltaik: 134g/kWh
Erdöl: 280g/kWh
Erdgas: 200g/kWh
Steinkohle: 340g/kWh
Braunkohle: 360g/kWh

Hier fällt auf, dass eine Photovoltaikanlage ebenfalls CO2 erzeugt. Hierzu ist zu beachten, dass diese bei der Erzeugung der Module anfallen und auf die Betriebszeit der Photovoltaikanlage hochgerechnet werden. Eine Beispielrechnung für die erzielte CO2-Ersparnis bei einer Photovoltaikanlage finden Sie auf folgender Seite. Ein Problem bei den erneuerbaren Energien ist die Schwankung der Stromerzeugung. Daher müssen immer Reserven vorgehalten werden. Auch ist die Speicherung überschüssiger Energie bis jetzt nach wie vor nicht zufriedenstellend gelöst, wie z.B. auch dieser Artikel verdeutlicht. Hier müssen sicherlich noch Konzepte entwickelt werden, die eine Speicherung der Energie ermöglichen, so dass eine Reduzierung von Kohlekraftwerken möglich ist.

Einspeisevergütung

In Deutschland wird das Einspeisen von Solarstrom durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegt. Seit dem 1. Januar 2009 installierte Anlagen müssen dabei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Zur Zeit (Stand: Juli 2010) wird die Einspeisung einer kWh mit 0,3405 € vergütet, wobei Solaranlagen, die ab Oktober 2010 ans Netz gehen noch mit 0,3303 € vergütet weden.
Da der Wirkungsgrad der Solar-Module in den letzten Jahren verbessert wurde und diese auch billiger geworden sind, ist die Einspeisevergütung für Anlagen bis 30 kWp in den letzten Jahren stetig gefallen:

2006:51,80 Cent / kWh
2007:49,21 Cent / kWh
2008:46,75 Cent / kWh
2009:43,01 Cent / kWh
1.1 - 30.6.2010:39,14 Cent / kWh
1.7 - 30.9.2010:34,05 Cent / kWh
1.10 - 31.12.2010:33,03 Cent / kWh
2011:28,74 Cent / kWh
2012:24,43 Cent / kWh

Die Preise sind dabei für die nächsten 20 Jahre garantiert. Eine ausführliche Liste mit den aktuellen Vergütungen für größere Anlagen finden Sie auf folgender Website.
Bei heutigen Solaranlagen geht man von einer Amortisationsdauer zwischen 7 und 10 Jahren aus. Die Lebenszeit einer solchen Anlage wird dabei mit mindestens 20 Jahren angegeben. Lediglich die Wechselrichter müssen unter Umständen bereits nach ca. 10 - 15 Jahren ausgetauscht werden. Zusätzlich fallen Kosten für kleinere Wartungen an, wie z.B. die Reinigung der Solarflächen. Außerdem ist ein Zähler zu installieren, der pro Jahr ca. 20 € an Miete kostet.

Leistung / Erträge einer Photovoltaikanlage

Die Leistung einer Photvoltaikanlage wird dabei in KWp angegeben und ist sowohl abhängig von den verwendeten Modulen und Wechselrichtern, als auch von der Sonnenenergie (Standort der Anlage). Die Abkürzung KWp bedeutet Kilowatt-Peak (peak: englisch: Höchstwert). Darunter versteht man die Leistung der Anlage bei 25° C Modultemteratur und einer Wärmeeinwirkung von 1000W/m². In unseren Breitengraden erzeugt eine Solaranlage einen Jahresertrag von etwa 900 bis 1100 kWh pro kWp. Falls Sie selbst überlegen, eine Solaranlage auf Ihrem Dach zu installieren, so kann der voraussichtlich erzielte Ertrag im Vorfeld mit Hilfe eines Solarrechners bestimmt werden, wie er z.B. unter http://www.solarrechner.de/ oder bei der Stiftung Warentest zu finden ist.

Anmeldung der Anlage beim Finanzamt erforderlich

Bei Betrieb einer Photovoltaikanlage muss der Betrieber/die Betreiberin diese als Gewerbe beim Finanzamt anmelden. Er muss daher im Rahmen seiner Steuererklärung die Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebtrieb) abgeben. Darüber hinaus muss er/sie eine Umsatzsteuererklärung, sowie eine Gewerbesteuererklärung anfertigen. Zusätzlich besteht die Pflicht, bei Neugründungen eines Betriebs, eine monatliche Umssatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abzugeben. Allerdings zeigt sich das Finazamt hier meist kulant und akzeptiert nach Rücksprache auch nur eine jährliche Umsatzsteuerererklärung ohne Voranmeldung.

Es besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen der Kleingewerberegelung auch für diese zu entscheiden und sich somit von der Umsatzsteuerpflicht berfrien. Allerdings können die Umsatzsteuer beim Kauf der Anlage bei der Vorsteuer nicht geltend gemacht werden.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um rechtsverbindliche Erklärungen handelt und Sie daher bei Anschaffung einer Photovoltaikanlage Ihren Steuerberater diesebzüglich kontaktieren sollten.

Weiterführende Informationen

Im folgendem haben wir Links mit weiterführenden Themen zusammengestellt. Falls Sie noch einen interessanten Link haben, so bitten wir Sie, uns diesen zukommen zu lassen.

Solar REGEN e.V., vertreten durch 1. Vorstand, Bruno Bickel, Goerdelerweg 32, 73732 Esslingen
Veröffentlichungen des Inhalts, auch auszugsweise, bedürfen der Genehmigung des Vereins.